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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1137273
28.05.2020|Projekt-ID 204935|Meldungsnummer 1137273|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Eugen Wagner, Reiterstrasse 11,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 09,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www..be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Campus für die Berner Fachhochschule (BFH) in Bern. Projektcontrolling inklusive Projektänderungsmanagement über die gesamte Projektlaufzeit, Leitung der Totalunternehmerausschreibung.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 558 - Projektleitung, Projektbegleitung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kontur Projektmanagement AG, Museumstrasse 10,  3000  Bern 6,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 935'250.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zusatzauftrag soll dem bisherigen Auftragnehmer als Erweiterung bereits erbrachter Leistungen vergeben werden, um die Kontinuität der Dienstleistung zu gewährleisten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.05.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.