Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 12.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Kantonspolizei Bern,
zu Hdn. von
Fachbereich Telekommunikation, Papiermühlestrasse 17P,
3014
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.07.2020
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.08.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung mobile Endgeräte. Nicht vor dem 12. August 2020 öffnen!" zu versenden bzw. abzugeben.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.08.2020, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Die Kantonspolizei Bern wird im Nachgang der Öffnung den Anbietern eine entsprechende Eingangsbestätigung zustellen.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von mobilen Endgeräten (Smartphone und Tablet)
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32250000 - Mobilfunkgeräte |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kantonspolizei Bern betreibt rund 3000 Smartphones und rund 300 Tablets. Diese werden gemäss ihrem Lebenszyklus alle drei Jahre ersetzt. Mit dieser Ausschreibung soll ein Lieferant ausgewählt werden, welcher die geforderten Geräte liefern wird.
Einige Applikationen welche den Geschäftsprozess unterstützen, wurden speziell für das Betriebssystem iOS entwickelt, weshalb die angebotenen Geräte durch ein iOS Betriebssystem betrieben werden müssen. Weitere Details können den Beilagen und Anhängen entnommen werden.
2.7 Ort der Lieferung- Gemäss Unterlagen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2021, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Bemerkungen: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine Kaution für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen. Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Kantonspolizei Bern behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf Simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG; BSG 155.21).
4.6 Sonstige Angaben- Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt. Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt. Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Police cantonale bernoise
Service organisateur/Entité organisatrice: Police cantonale bernoise,
Waisenhausplatz 32,
3001
Berne,
Suisse,
E-mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- Terminaux mobiles (smartphone et tablette)
2.2 Description détaillée des produits- La police cantonale bernoise possède près de 100 AED. Il se trouvent principalement aux corps de garde du canton de Berne, mais aussi à des emplacements de la police qui ne sont pas dé-clarés comme corps de garde ainsi que dans certains véhicules.
Afin d'éviter de plus amples coûts de révision, la poca souhaite acquérir de nouveaux AED mo-dernes (110 pces). Le présent appel d'offres doit permettre de sélectionner un fournisseur pou-vant livrer les appareils nécessaires. De plus amples détails figurent dans les annexes.
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 32250000 - Téléphones mobiles |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 07.08.2020
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