Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 05.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatik Service Center ISC-EJPD
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (20182) 485 Entwicklungs-Partner ISC-EJPD, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 16.06.2020
- Bemerkungen: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 16.06.2020 Eingabefrist 2. Fragerunde: 30.06.2020
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.07.2020 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 22.07.2020, Bemerkungen:
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (20182) 485 Entwicklungs-Partner ISC-EJPD
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (20182) 485
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 48220000 - Internet- und Intranet-Softwarepaket |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit vorliegendem Beschaffungsvorhaben soll mit maximal fünf Anbietern ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, welche das ISC-EJPD bei Entwicklungsaufträgen im IT-Umfeld sowie bei der Softwarewartung unterstützen.
Weiter soll ein Partner (einer der Zuschlagsempfänger des Rahmenvertrags) zur Neuentwicklung der MS Access-Anwendung «SPG», deren Wartung und Support sowie deren Weiterentwicklung evaluiert werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.03.2021, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: OP01: Softwarewartung und Support SPG, voraussichtlich im Zeitraum vom 01.10.2021 – 31.12.2022 / OP02: Weiterentwicklung, Know-how Transfer und zusätzlicher Mandant SPG, voraussichtlich im Zeitraum vom 01.10.2021 – 31.12.2022 / OP03: Rahmenverträge für Abruf von IT-Aufträgen und/oder IT-Werken, voraussichtlich im Zeitraum vom 01.03.2021 - 31.12.2028 (ca. 45'000 Personentage)
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 01 Qualität der Umsetzung (Bewertung Referenzen)
Gewichtung 30%
ZK 02 Preis
Gewichtung 40% ZK 03 Präsentation
Gewichtung 30% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.03.2021 und Ende 31.12.2028
- Bemerkungen: 01.03.2021 – 31.10.2021 für den Grundauftrag
01.03.2021 – 31.12.2028 für die Optionen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Verfahrensgrundsätze a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 3). Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen. b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels: - Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen. oder - Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen. oder - Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
EK03 Erfüllungsort Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Leistungsbezügers Projekte (Aufträge und Werke), die hochsensible und besonders schützenswerte Daten sowie fachliche Prozesse des Bundes beinhalten, ausschliesslich in der Schweiz durchzuführen. Zudem ist er bereit, Leistungen, insb. «Business Analyse», beim Leistungsbezüger bzw. dessen Kunden vor Ort im Raum Bern CH zu erbringen. Auch bei Leistungen im Bereich «Integration» müssen auf Verlangen des ISC-EJPD Personen des Anbieters innerhalb von weniger als 4 Arbeitstagen beim Leistungsbezüger vor Ort in Bern CH Arbeiten ausführen können. EK04 Erfahrung agil Der Anbieter (ohne Subunternehmer) verfügt über Erfahrung in Softwareentwicklung, um den vorliegenden Auftrag optimal umsetzen zu können. Er weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzprojekten nach. Die Referenz erfüllt mind. folgende Anforderungen: Auftraggeber: KMU (ab 50 Mitarbeitenden), Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution - Projektmethodik: agil (HERMES agil, Scrum o.ä.); Gesamtprojekt auf beiden Seiten (beim Auftraggeber und Auftragnehmer) - Tätigkeit Anbieter: mind. Projektleitung, Business Analyse, Architektur, Softwareentwicklung und Qualitätssicherung - Projektdauer (Konzept, Realisierung, Einführung): mehr als 2’000 Arbeitsstunden des Anbieters innerhalb zwei Jahren - Produktivsetzung (nach Endabnahme): ab 2013 - Produktive Laufzeit: mehr als 5 Monate Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK05 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK06 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK07 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Projekt) Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch oder Französisch mind. auf Niveau C1 gem. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) und in der jeweils anderen Sprache (Deutsch oder Französisch) mind. auf Niveau B1 gem. GER kommunizieren können. Die Projektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern. EK08 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen bzw. einen Strafregisterauszug der betreffenden Person einzureichen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK09 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK10 AGB Bund Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK12 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK13 Supportorganisation Der Anbieter ist in der Lage eine Supportorganisation für von ihm entwickelte IT-Produkte zu unterhalten, welche Anforderungen des Service Levels «Silber» oder höher gemäss Anhang 9 gewährleisten kann. EK14 Ticketingsystem Der Anbieter setzt für Supportanfragen ein Ticketingsystem ein.
EK15 Skills Der Anbieter bestätigt über die, für die potentielle Auftragserfüllung bzw. Werkserstellung nötigen Skills, zu verfügen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 05.06.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Anbietende anerkennen alle Ausschreibungsunterlagen (einschliesslich den Vertragsentwurf) als verbindlich.
Neben der Dokumentation SPG (vgl. Anhang 11) stellt das ISC-EJPD den Anbietern eine Access Datenbank mit Testdaten zur Verfügung. Der USB-Stick wird auf Verlangen der Anbietenden bei der Beschaffungsstelle (vgl. Ziff. 1.1) herausgegeben bzw. innerhalb von drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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