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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1138019
02.06.2020|Projekt-ID 198085|Meldungsnummer 1138019|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.06.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Beschaffungsstelle/Organisator: TBF + Partner AG,  zu Hdn. von Markus Hofer, Beckenhofstrasse 35,  8042  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  hof@tbf.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Prüfingenieur für Objektschutzmassnahmen im Hochwassergefahrenbereich 2020-2023

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Meier und Partner AG, Teufener Strasse 3,  9000  St. Gallen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 190.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Beim Preis wurde der Zeitmitteltarif abgefragt. Die korrekte Einheit lautet daher CHF/h.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien (höchste Gesamtpunktzahl).

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.01.2020
Meldungsnummer 1113001

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.05.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.