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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1138189
18.06.2020|Projekt-ID 194448|Meldungsnummer 1138189|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  18.06.2020
Publikationsdatum Simap: 18.06.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Birsfelden
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Birsfelden,  zu Hdn. von Stefanie Haubert, Hardstrasse 21,  4127  Birsfelden,  Schweiz,  E-Mail:  stefanie.haubert@birsfelden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulmobiliar für Primarschulhäuser und Musikschule

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39160000 - Schulmöbel,
39130000 - Büromöbel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: mobil Werke AG, Littenbachstrasse 1,  9442  Berneck,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 815'193.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot hat in der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.11.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1099349

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.06.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, seit Publikation im Publikationsorgan www.simap.ch bzw. im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.