Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion der Justiz und des Innern
Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe)
Beschaffungsstelle/Organisator: Direktion der Justiz und des Innern Generalsekretariat Digital Solutions,
zu Hdn. von
Christof Schippers, Stauffacherstrasse 55,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)43 258 27 21,
E-Mail:
beschaffungen-it@ji.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bargeldloses Bezahlen bei Gefangenen und Besuchern in Vollzugsstätten des Kantons Zürich (BaGeLos JVA)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lime-Tec AG, Zürcherstrasse 322,
8406
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 745'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: § 10 Abs. 1 lit. c und f SubmV
Nur die Lime-Tec AG als Anbieterin des Kassensystems in den Vollzugsstätten des Kantons Zürich ist technisch in der Lage, das BaGeLos JVA einzuführen. Es erfolgt dabei sinnvollerweise eine Erweiterung des bestehenden Kassensystems um die für BaGeLos JVA erforderliche Soft- und Hardware, um unverhältnismässigen Aufwand bei einem Anbieterwechsel zu vermeiden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.05.2020
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung der Amtsleitung vom 21.04.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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