Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 22403+71079 VBZ Tramdepot und Wohnsiedlung Depot Hard (unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung) und VBZ Tramdepot Oerlikon
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 35 - Sanitäranlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BHB Waschanlagen Vertriebs GmbH, Zeller Straße 10,
73271
Holzmaden,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'184'061.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die Ausschreibung wurde auf verschiedene Grundaufträge und Optionen aufgeteilt. Für die Bewertung des Preises waren die Gesamtkosten der Grundaufträge und Optionen massgebend. Der oben angegebene Preis entspricht den bewerteten Gesamtkosten.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.08.2019
Meldungsnummer
1092841
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.05.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss Nr. 460 des Stadtrats von Zürich
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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