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22.06.2020|Projekt-ID 205528|Meldungsnummer 1139201|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 22.06.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS,  zu Hdn. von Projekt NIS-Expositionsmessungen - WTO, bitte nicht öffnen., Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  ---,  Fax:  +41 58 463 03 72,  E-Mail:  nis@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.08.2020
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 21.08.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das vollständige Angebot ist spätestens bis zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die unter aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.08.2020, Ort:  Bern, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Expositionsmessungen nichtionisierende Strahlung

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Expositionsmessungen nichtionisierende Strahlung

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90720000 - Umweltschutz

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung von repräsentativen Messdaten zur Belastung der Schweizer Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in ihrem Alltag. NIS-Immissionen sind extrem vielfältig: Sie unterscheiden sich durch ihre Frequenz, Intensität sowie Signalform und variieren räumlich und zeitlich stark. Angestrebt werden daher nicht primär Immissionsdaten für einzelne Orte oder Personen, sondern solche, die für die Bevölkerung oder für Untergruppen insgesamt repräsentativ sind.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2021, Ende: 31.05.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung des Auftrags um 3 Jahre 01.06.2026 - 31.05.2029

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrags um 3 Jahre 01.06.2026 - 31.05.2029.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 Preis  Gewichtung 30% 
ZK2 Messkonzept  Gewichtung 30% 
Das Messkonzept beschreibt das geplante Vorgehen bei der Durchführung der Messungen zum Erreichen der Projektziele. Es integriert die im Pflichtenheft in Kapitel 3.2.2 aufgeführten Anforderungen an die Messungen. 
ZK3 Datenaufbereitungskonzept  Gewichtung 20% 
Das Datenkonzept beschreibt das geplante Vorgehen bei der Datenspeicherung, -auswertung und -aufbereitung, der Qualitätssicherung sowie zum Vorgehen bei der Bereitstellung des Datenzugriffs für das BAFU gemäss den in Kapitel 3.2.2 des Pflichtenhefts aufgeführten Anforderungen. 
ZK4 Risikobeurteilung und Zeitplan  Gewichtung 10% 
Risiken im Projekt (d.h. Ereignisse, die bei Eintreten ein Problem darstellen), sind zu identifizieren, analysieren und Gegenmassnahmen sind zu formulieren. Weiter ist ein Projektzeitplan zu erstellen. 
ZK5 Qualifikation und Erfahrung  Gewichtung 10% 
a) Der Anbieter weist anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten 5 Jahren vertiefte Kompetenzen und Felderfahrung bei der Messung nichtionisierender Strahlung nach. 
b) Die vom Anbieter in der Projektleitung eingesetzte Schlüsselperson und deren Stellvertretung weisen anhand von je 1 Referenz mit Projektabschluss in den vergangenen 5 Jahren Folgendes nach: 
- Projektleitungserfahrung bei umfangreichen und mehrjährigen Projekten 
- Erfahrung bei der Auswertung und Aufbereitung von Daten, insbesondere spektralen Datensätzen 
- Erfahrung bei der Qualitätssicherung und Kostenkontrolle von umfangreichen und mehrjährigen Projekten 
- Erfahrung in der wissenschaftlichen Berichterstattung 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten des Auftrags werden zugelassen (z.B. innovative Messkonzepte; effiziente Datenverarbeitungsprozesse). Diese sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Vorteile und Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich der Zielerreichung sind nachvollziehbar darzulegen und zu begründen. Zu jeder Variante ist eine entsprechende angepasste Honorartabelle einzureichen. Einwände gegenüber den definierten Leistungsinhalten und -umfängen sind in der Honorartabelle zu kommentieren und entsprechend zu begründen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2021 und Ende 31.05.2023
Bemerkungen: Option: Verlängerung des Auftrags um 3 Jahre 01.06.2026 - 31.05.2029.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.

Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.erechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Messgerätekosten sind einzurechnen.

Messgerätekosten sind einzurechnen.

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination, etc.) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK2 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind und weist dies anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten fünf Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
-Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
-Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
-Umfang des durchgeführten Auftrages;
-Umschreibung der erbrachten Leistungen;
Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben zur Auskunft Erteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter setzt eine qualifizierte Person für die Projektleitung ein, die für den Gesamtauftrag verantwortlich ist und als Ansprechpartner für das BAFU fungiert. Diese Schlüsselperson Projektleitung verfügt über Erfahrung bei der Durchführung von Messkampagnen sowie der Datenauswertung und Berichterstattung im Bereich «Umwelt» und weist dies anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten 5 Jahren nach. Zudem ist eine geeignete Stellvertretung zu benennen.
Weiter setzt der Anbieter eine Schlüsselperson «IT» ein, die für die Administration der Dateninfrastruktur zuständig ist und dem BAFU als direkte Ansprechperson bezüglich Dateninfrastruktur zur Verfügung steht. Die Schlüsselperson IT verfügt über Kompetenzen und Erfahrungen bei der Entwicklung, Weiterentwicklung und Administration von Datenbanken und weist dies anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten 5 Jahren nach. Zudem ist eine geeignete Stellvertretung zu benennen.
Für die Schlüsselperson(en) ist eine Personalunion zugelassen.
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Ausbildung, Funktionsbezeichnung für den oder die Projektleiterin sowie deren oder dessen Stellvertretung.
Pro Schlüsselperson muss ein CV beigelegt werden.
Die Mitarbeiterliste in den Angebotsunterlagen ist auszufüllen.

EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der weiteren Mitarbeitenden
Der Anbieter ist in der Lage, im Projekt Personen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache ausreichend kommunizieren können, damit in allen Sprachregionen der Schweiz Messungen organisiert und durchgeführt werden können.
Der Anbieter ist bereit, in der Projektleitung Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse präsentieren können (mindestens Sprachlevel B2).
Die Schlüsselperson «IT» verfügt über ausreichend Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache, um als Ansprechpartner sachkundig Auskunft zur Dateninfrastruktur geben zu können sowie Anfragen und Anforderungen des BAFU entgegenzunehmen und umsetzen zu können (mindestens Sprachlevel B2).

EK6 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK7 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde

EK 8 Akzeptanz der Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsverträge (AGB) von 2016
Der Anbieter akzeptiert die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (siehe Anhang 5)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten um¬gehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen).

EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Copyrights)
All Alle Urheberrechte, an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten, gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. Der Anbieter überlässt dem BAFU vorbestehende Produkte, von welchen er oder ein Dritter die Urheberrechte besitzt, zur vollumfänglichen Nutzung.

EK12 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäss erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 22.06.2020  bis  21.08.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.