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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1139203
12.06.2020|Projekt-ID 198896|Meldungsnummer 1139203|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.06.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 71070+71079 VBZ Tramdepot Oerlikon
Beschaffungs-Nr 2241
Kurze Beschreibung: BKP 224.1 Bedachungsarbeiten inkl. Blitzschutz

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 224 - Bedachungsarbeiten,
2241 - Dichtungsbeläge Flachdächer,
223 - Blitzschutzanlagen
Normpositionen-Katalog (NPK): 360 - Bedachungsarbeiten,
364 - Flachdacharbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Pilatus Flachdach AG, Weberrütistrasse 7,  8833  Samstagern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'301'742.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.01.2020
Meldungsnummer 1115741

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.05.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss Nr.461 des Stadtrats von Zürich

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.