Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b1413) Für die Erweiterung der Hochschule Lärchenplatz (HLP) des BASPO in Magglingen, wird ein Fachplanerteam für die Gebäudetechnik (Elektro-, HLKK-, Sanitär- und MSRL) gesucht.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 293 - Elektroingenieur,
| | 294 - HLK-Ingenieur,
| | 295 - Sanitäringenieur,
| | 2976 - Gebäudeautomationsingenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IEM Ingenieurbüro für Energie- und Messtechnik AG, Uttigenstrasse 49,
3600
Thun,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 110'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nachtrag, der an den ursprünglichen in einem WTO-Verfahren beschafften Fachplanerteam Gebäudetechnik vergeben wird, weil nur dieser die Austauschbarkeit der neuen mit den vorhandenen Leistungen gewährleisten kann (Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.06.2020
4.4 Sonstige Angaben- (b1413) BASPO, Erweiterung Hochschule Lärchenplatz, Magglingen - Fachplanerteam
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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