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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1141747
10.07.2020|Projekt-ID 206157|Meldungsnummer 1141747|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 10.07.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut,  zu Hdn. von Karin Marbot, Forschungsstrasse,  5232  Villigen,  Schweiz,  Telefon:  41 56 310 26 52,  Fax:  41 56 310 29 14,  E-Mail:  karin.marbot@psi.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

24.07.2020

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 09.09.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  2 Exemplare in Papierform, 1 Exemplar in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert PSI Villigen

1.5 Datum der Offertöffnung:

14.09.2020

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Miete und Wartung Digitale Druckmaschine

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

PSI-MK91-DDM

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66114000 - Finanzierungs-Leasing,
50310000 - Wartung und Reparatur von Büromaschinen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung einer Digitalen Druckmaschine in Miete und mit Wartung.
Weitere Angaben werden in der Anforderung-Spezifikation, Ref. PSI-MK91-DDM-001 gegeben.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Paul Scherrer Institut, CH-5232 Villigen PSI Ost, Gebäude OVGA

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 30 
Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Kapitel 3  Gewichtung 40 
Übereinstimmung mit den Anforerungen aus Kapitel 4  Gewichtung 10 
Beurteilung Testprints gemäss den Aspekten in Kapitel 5  Gewichtung 20 
Erläuterungen:  Genaue Angaben gemäss Spezifikation PSI-MK91-DDM-001

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2021 und Ende 31.12.2026

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

siehe 4.2

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AGB ETH-Bereich). Der Erhalt der bestellungskonformen Auftragsbestätigung (gestempeltes und unterschriebenes PSI-Formular) innerhalb fünf (5) Tagen nach Erhalt der Bestellung ist zwingend.

3.5 Bietergemeinschaft

nein

3.6 Subunternehmer

nein

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ETH-Bereiches für Kauf und Wartung von Hardware und für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware vom 20.10.2010. Jegliche Geschäftsbedingungen des Anbieters sind explizit ausgeschlossen.

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Integritätsklausel
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Re-gel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.