Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.07.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut,
zu Hdn. von
Karin Marbot, Forschungsstrasse,
5232
Villigen,
Schweiz,
Telefon:
41 56 310 26 52,
Fax:
41 56 310 29 14,
E-Mail:
karin.marbot@psi.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.07.2020
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 09.09.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
2 Exemplare in Papierform, 1 Exemplar in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert PSI Villigen
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.09.2020
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Miete und Wartung Digitale Druckmaschine
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- PSI-MK91-DDM
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66114000 - Finanzierungs-Leasing, | | 50310000 - Wartung und Reparatur von Büromaschinen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Lieferung einer Digitalen Druckmaschine in Miete und mit Wartung.
Weitere Angaben werden in der Anforderung-Spezifikation, Ref. PSI-MK91-DDM-001 gegeben.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Paul Scherrer Institut, CH-5232 Villigen PSI Ost, Gebäude OVGA
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 30
Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Kapitel 3
Gewichtung 40 Übereinstimmung mit den Anforerungen aus Kapitel 4
Gewichtung 10 Beurteilung Testprints gemäss den Aspekten in Kapitel 5
Gewichtung 20 Erläuterungen:
Genaue Angaben gemäss Spezifikation PSI-MK91-DDM-001
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2021 und Ende 31.12.2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- siehe 4.2
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AGB ETH-Bereich). Der Erhalt der bestellungskonformen Auftragsbestätigung (gestempeltes und unterschriebenes PSI-Formular) innerhalb fünf (5) Tagen nach Erhalt der Bestellung ist zwingend.
3.5 Bietergemeinschaft- nein
3.6 Subunternehmer- nein
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen des ETH-Bereiches für Kauf und Wartung von Hardware und für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware vom 20.10.2010. Jegliche Geschäftsbedingungen des Anbieters sind explizit ausgeschlossen.
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Integritätsklausel Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden. Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss. Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Re-gel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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