Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Sumiswald
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Sumiswald Sekretariat Sicherheit,
zu Hdn. von
Jahn Flückiger, Lütoldstrasse 3,
3454
Sumiswald,
Schweiz,
Telefon:
034/432 33 44,
E-Mail:
jahn.flueckiger@sumiswald.ch,
URL
www.sumiswald.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neuanschaffung Löschwassertransportfahrzeug
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144210 - Feuerwehrfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Martin Rohrer V&R GmbH, Degelholz 4,
6072
Sachseln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 319'330.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Artikel 30 Absatz der kantonalen Verordnung über das Beschaffungswesen erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, welches die Zu-schlagskriterien am besten erfüllt. Die Auswertung der Kriterien erfolgte durch die Auftraggeberin. Nach den Bewertungsresultaten trifft dies auf das Angebot vom Unterneh-men Martin Rohrer V&R GmbH, zu, welches am meisten Punkte erreicht hat. Der Zuschlag ist somit dieser Firma zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.02.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1118571
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.06.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Die Auftragsvergabe wird den anbietenden Firmen per eingeschriebener Verfügung eröffnet.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen Verfügungen oberhalb des Schwellenwerts der freihändigen Vergaben kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental, Beschwer-de geführt werden (Art. 11 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 ÖBG). Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehler-hafte Ermessensausübungen sowie die unrichtigte oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden. Eine allfällige Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen (Art. 32 VRPG).
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