Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Idro Arvigo AG (in Gründung)
c/o BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,
zu Hdn. von
Omar Bongiovanni, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 477 51 11,
E-Mail:
omar.bongiovanni@bkw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wasserkraftwerk Arvigo
Elektromechanischer Maschinensatz
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42112200 - Wasserturbinen, | | 42113200 - Teile für Wasserturbinen, | | 45251120 - Bau von Wasserkraftwerken, | | 42112000 - Turbinenanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ANDRITZ HYDRO AG, Obernauerstrasse 4,
6010
Kriens,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'177'046.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das die Zuschlagskriterien am besten erfüllende und insgesamt wirtschaftlichste Angebot wurde eingereicht von der Firma Andritz Hydro AG, Werkstrasse 4, 9243 Jonschwil
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.11.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1104079
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.06.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der rechtskräftigen Baubewilligung und des gefällten Baubeschlusses
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die vorliegende Publikation kann innert 10 Tagen seit Eröffnung der Verfügung mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur. schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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