Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
27.06.2020 Publikationsdatum Simap: 27.06.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Riehen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, Wettsteinstrasse 1,
4125
Riehen,
Schweiz,
Telefon:
061 646 81 11,
Fax:
061 646 81 24,
E-Mail:
gemeinde.riehen@riehen.ch,
URL
www.riehen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Primarschule Wasserstelzen Gesamtsanierung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 29 - Honorare |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BRH-Architekten AG, Leimenstrasse 76,
4051
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'024'517.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.03.2020
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 21/2020www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
1124617
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.06.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 13
4.4 Sonstige Angaben- Es besteht die Möglichkeit, die eingereichten Unterlagen bei Voranmeldung unter gemeinde.riehen@riehen.ch / Stichwort "Fachbereich Hochbau / GP-Ausschreibung Gesamtsanierung Wasserstelzen" bis Ende Juli 2020 abzuholen.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im
Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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