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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1142607
25.06.2020|Projekt-ID 200939|Meldungsnummer 1142607|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.06.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Technik Gas und Wasser
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Technik Gas und Wasser,  zu Hdn. von Stephan Roost, Untere Schöntalstr. 12,  8406  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stephan.roost@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Pikett-Sanitärarbeiten 2020-2023

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45300000 - Bauinstallationsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ENGIE Services AG, Zeughausstrasse 70,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 34'107.05 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: das wirtschaftlich günstigstes Angebot unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien erhält den Zuschlag

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.02.2020
Meldungsnummer 1122467

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.06.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstr. 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.