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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1142877
03.07.2020|Projekt-ID 198884|Meldungsnummer 1142877|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.07.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von Beschaffungswesen, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 41503 Stadtspital Triemli, Instandhaltung Turm 2. Etappe
Beschaffungs-Nr 264
Kurze Beschreibung: BKP 264.0 Kehrichtabwurf mit automatischer Container-Befüll- und Wechselanlage

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 264 - Sonstige Förderanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hablützel AG, Mülibach 1,  8217  Wilchingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 479'317.80 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Bewerteter Gesamtauftragswert inklusive Wartungskosten

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.01.2020
Meldungsnummer 1115697

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.06.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 200311 des Vorstehers des Hochbaudepartements.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.