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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1143553
02.07.2020|Projekt-ID 201716|Meldungsnummer 1143553|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.07.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Dietikon, Hochbauabteilung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Dietikon
Hochbauabteilung, Bremgartnerstrasse 22,  8953  Dietikon,  Schweiz,  Telefon:  044 744 36 77,  Fax:  044 744 35 53,  E-Mail:  hochbauabteilung@dietikon.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulhaus Pavillon Stierenmatt, Fundamente, Werkleitungen und Umgebung, 8953 Dietikon - Totalunternehmer Tiefbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen,
45223200 - Bauliche Anlagen
Baukostenplannummer (BKP): 20 - Baugrube,
211 - Baumeisterarbeiten,
11 - Räumungen, Terrainvorbereitungen,
411 - Baumeisterarbeiten,
42 - Gartenanlagen,
44 - Installationen,
45 - Leitungen innerhalb Grundstück

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bauunternehmung Josef Wiederkehr AG, Poststrasse 27 B,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 870'753.60 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.03.2020
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer 1125065

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.06.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.