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13.07.2020|Projekt-ID 206772|Meldungsnummer 1144169|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.07.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Yolanda Ferrández, Bleichemattstrasse 13,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  yolanda.ferrandez@swissgrid.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.07.2020
Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels Formular „E5_Anbieterfragen_und_Antworten.docx“ bis zum gewünschten Termin für schriftliche Fragen gemäss Ziffer 1.3 an die e-mail Adresse gemäss Ziffer 1.1 entgegengenommen.
Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden allen
Bewerbern, welche die Ausschreibungsunterlagen über SIMAP bezogen haben zugesandt. Die Fragesteller bleiben anonym. Den Anbietern obliegt es, bis zum Zuschlag unter der E-Mail-Adresse, die sie für die Anmeldung bei SIMAP verwendet haben, erreichbar zu sein, z.B. für Mitteilungen der Vergabestelle.
Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind bei der Fragestellung diese zu erwähnen bzw. nachzufragen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.08.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen.
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer
schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Angebote müssen per A-Post und Eingeschrieben versandt
werden. Die Versandbestätigung (Tracking-Nummer) ist per Mail an yolanda.ferrandez@swissgrid.ch spätestens bis
zur Frist für die Einreichung des Angebotes gemäss 1.4 zu senden.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die
Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur Frist für die
Einreichung des Angebotes (Ziffer 1.4) per Email (yolanda.ferrandez@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden.
Angebote welche mit einem privaten Dienstleister (UPS, DHL, FEDEX, etc.) gesendet werden, müssen bis spätestens
zum Datum in Ziffer 1.4 „Frist für die Einreichung des Angebotes“ eingegangen sein. Angebote die später oder beschädigt eintreffen, werden nicht berücksichtigt.
Angebote dürfen nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden von der
Evaluation und Vergabe ausgeschlossen und dem Anbieter zurückgesandt.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angebot "UW Chamoson – 220-kV Eigenbedarf“
––– NICHT ÖFFNEN –––
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.08.2020, Ort:  Aarau, Bemerkungen:  nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

UW Chamoson / 220-kV Eigenbedarfsanlage

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

193353

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen,
31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen,
31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen,
31154000 - Unterbrechungsfreie Stromversorgung,
45315300 - Stromversorgungsanlagen,
45315600 - Niederspannungsarbeiten,
31400000 - Akkumulatoren und Batterien,
31127000 - Notstromaggregat

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Projektkoordination, Engineering, Fabrikation, Lieferung und Dokumentation von Hauptkomponenten,
Montage und Verkabelung, Inbetriebsetzung/Inbetriebnahme, Schulung von Bedienpersonal und
Enddokumentation.
Die Leistungen sind detailliert in den Dokumenten C1, C2 und E3.

2.7 Ort der Lieferung

UW Chamoson, Wallis
Siehe Verfahrensanweisung und Dokument C1

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 15.10.2020, Ende: 19.11.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Im Rahmen der angefragten Optionen.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: gemäss Dokumente C2.00 und D2

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Preis (siehe Verfahrensanweisung A0)  Gewichtung 50 % 
ZK2: Auftrags- und Risikoanalyse (siehe Verfahrensanweisung A0)  Gewichtung 30 % 
ZK3: Schlüsselpersonen (siehe Verfahrensanweisung A0)  Gewichtung 20 % 
Erläuterungen:  § Anbieter welche für das ZK2 nicht mindestens die Note 2 und damit 120 Punkte erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Der Anbieter trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.
Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs,
entschädigungslos abgebrochen werden.
Weiter behält sich der Besteller das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen, wenn die
nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen Organe die
finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach
Erhalt der Baubewilligung.
Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz im Zeitpunkt der
Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc.
(IEC / SIA / SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden.
Sämtliche Bezüger der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.
Sämtliche vom Besteller zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum des Bestellers. Der
Anbieter hat einen urheberrechtlichen Schutz an seinem Angebot. Der Besteller ist nur berechtigt, die darin
enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede
Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters.
Die Angaben des Anbieters müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder
Abschnitten erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente
des Anbieters sind nicht zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird (z.B.
Projektplanung als A3 Anhang). Inhalte, welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in
der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als „nicht beurteilbar“ mit 0 Punkten bewertet.
Mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass er den Vertrag (A1) sowie die AGBs der Swissgrid AG
(B) vollständig akzeptiert.
Die AFRY Schweiz AG ist die für dieses Projekt von Swissgrid mandatierte Planerin und war bei der Erstellung der Ausschreibungsspezifikation massgeblich beteiligt. AFRY Schweiz AG ist daher als Anbieterin und als Subunternehmerin in der vorliegenden Ausschreibung nach Art. 21a VöB nicht zugelassen.
Mit der Einreichung eines Angebotes und Bestätigung und Erfüllung des EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen bestätigt die Anbieterin folgendes:
•Die Anbieterin oder deren Subunternehmer sind keine Konzerngesellschaften der AFRY Grupppe
•Die Konzerngesellschaften der AFRY Gruppe haben in keiner Weise an der Angebotsstellung des eingereichten Angebotes mitgewirkt.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Die Erfüllungsgarantie, Mängelhaftungsgarantie und Gewährleistung sind im Vertrag geregelt (Vertragsurkunde A1).

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Siehe Vertragsurkunden A1.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle anfallenden Kosten und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung des Auftrages stehen, sind einzubeziehen (wie z.B. Spesen, Mehrwertsteuer, Versicherung, Transportkosten etc.). Kosten, welche im Formular D2 Leistungsverzeichnis nicht speziell ausgewiesen sind (dazu gehören u.a. insbesondere EDV, Deplacement, Datentransfer, Datenverwaltung während der Bearbeitung, Sitzungen inkl. Protokollführung, telefonische Rückfragen bei Unklarheiten, Qualitätskontrollen, Materialkosten usw.), sind einzubeziehen. Es wird kein Teuerungsausgleich während der vorgesehenen Beauftragung gewährt.

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Subunternehmen sind zugelassen. Der Anbieter kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmer oder Spezialisten zuziehen, jedoch nicht für die Rolle der Projektleitung. Subunternehmer sind durch den Anbieter zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Anbieters sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von dessen Subunternehmer eingehalten werden. Die nachträgliche Beauftragung von Subunternehmern darf erst nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen. Subunternehmer können durch den Besteller zurückgewiesen werden. Die Arbeiten dürfen nicht nochmals an einen weiteren Subunternehmer weitergegeben werden. Die Umgehung von einer Beauftragung von Subunternehmer mittels Personalverleih ist nicht zulässig. Die Liste der Subunternehmer ist in der Lasche „Subunternehmer“ im Angebotsformular E1 einzutragen.

Konzerngesellschaften des Anbieters und Sublieferanten gelten nicht als Subunternehmer.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 – Referenzen Eigenbedarf des Unternehmens
EK2 – QM-System (ISO 9001) / UM-System (ISO 14001) / ASM-System (OHSAS 18001) oder vergleichbare Systeme
EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen
EK4 – Erfüllung der zwingenden Anforderungen (Musskriterien)
EK5 - Akzeptanz des Werkvertrages und der AGBs

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 31.07.2020
Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge (Ausgabe 2019) der Swissgrid AG

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.