Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.07.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Beschaffungsstelle/Organisator: Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, Einsteinstrasse 2,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
logistik@innosuisse.ch,
URL
www.innosuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programmevaluation Förderprogramm Energie Innosuisse
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79419000 - Beratung in Sachen Evaluierung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Interface Politikstudien Forschung Beratung GmbH, Seidenhofstrasse 12,
6003
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 415'223.75 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Interface Politikstudien Forschung Beratung GmbH mit Subunternehmer Joanneum Research, da sie die Qualitätskriterien am besten erfüllt. Das Angebot überzeugt unter Berücksichtigung des Preis-Leistungsverhältnisses aller Anbieter insbesondere in der Kombination der qualitativ sehr hochstehenden Auftragsanalyse, dem vorgeschlagenen Evaluationsdesign sowie der kritischen Würdigung der Fragestellungen der Programmevaluation. Hinzu kommt ein erwartetes überdurchschnittliches Stakeholdermanagement inklusive einer vorausschauend sehr gut integrierten Kommunikation der Ergebnisse.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.01.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1113599
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.07.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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