Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
23.07.2020 Publikationsdatum Simap: 23.07.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Binningen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Binningen Verkehr, Tiefbau und Umwelt,
zu Hdn. von
Daniel Egli, Hauptstrasse 36,
4102
Binningen,
Schweiz,
Telefon:
061 425 53 18,
Fax:
061 425 53 16,
E-Mail:
daniel.egli@binningen.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission für
Sammlung und Transport und zum Teil Verwertung von
PAPIER UND KARTON, GLAS UND ALU/WEISSBLECH SOWIE VON BIOGENEN ABFÄLLEN
Durchführung des
HÄCKSELDIENSTES
-
Los-Nr:
3
- Kurze Beschreibung: Teilleistung 3: Sammlung und Transport von biogenen Abfällen (Gartenabfällen und Küchenabfällen)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Anton Saxer AG Abfall-Translogistik, Netzibodenstrasse 21,
4133
Pratteln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 75.17 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Günstigster Angebotspreis und beste Qualität der Dienstleistung
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.04.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1128913
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.07.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, ab Publikation des Vergabeentscheides auf simap.ch, respektive im Amtsblatt, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Postgasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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