Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.07.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Biel vertreten durch die Direktion Bau, Energie und Umwelt, Abteilung Hochbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Biel vertreten durch die Direktion Bau, Energie und Umwelt, Abteilung Hochbau,
zu Hdn. von
Rebekka Bachmann, Zentralstrasse 49,
2501
Biel/Bienne,
Schweiz,
E-Mail:
rebekka.bachmann@biel-bienne.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- APH Redernweg, Bauliche Umsetzung Gesunde Ernährung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Harttig Architekten GmbH, Falkenstrasse 17,
2502
Biel/Bienne,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 665'175.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Folgeauftrag, Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus der Sanierung APH Redernweg. Gewährleistung der Kontinuität der Dienstleistung und Planung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.07.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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