Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.08.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
N02, 110077, EP BÜELSEE / PV und BL BSA, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 04.09.2020
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 11.09.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.09.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 06.10.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.10.2020, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N02, 110077, EP BÜELSEE, EP Büel - Seedorf / Projektverfasser und Bauleitung BSA
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 110077
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das vorliegende Erhaltungsprojekt (EP) umfasst die Instandsetzung des Nationalstrassenabschnittes zwischen Büel und Seedorf.
Bis Ende 2012 wurden die Massnahmenprojekte sowie die Ausschreibungsunterlagen für das vorliegende EP erarbeitet und in der Folge das Projekt sistiert. Nun gilt es, im Rahmen eines Projektreviews die in den genehmigten Dossiers definierten Massnahmen u.a. aufgrund von aktuellen Zustandsberichten zu verifizieren und anschliessend bei Bedarf die Massnahmenprojekte sowie die Ausschreibungsunterlagen anzupassen. Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Projektierungs- und Bauleitungsleistungen im Fachbereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) für die Phasen Ausschreibung/Offertvergleich/Vergabeantrag bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Standortgebundene Dienstleistungen (wie z. B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Zofingen oder Altdorf) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z. B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.
Der Arbeitsort für die Bauleitung ist Altdorf (Baustellencontainer / Baustelle). Der Container wird bauseits zur Verfügung gestellt. Reisezeiten und -spesen zum Arbeitsort sind in die Ansätze einzurechnen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2021, Ende: 31.03.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, vom Projektfortschritt und von allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Anpassung / Ergänzung der Massnahmenprojekte und der Ausschreibungsunterlagen aufgrund des Projektreviews
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN;
Gewichtung 35 % unterteilt in:
ZK1.1: Projektleiter; Gewichtung 10 %
ZK1.2: Bauleiter; Gewichtung 25 %
Die Bewertung erfolgt einzeln pro Schlüsselperson auf Basis von je maximal 2 Referenzprojekten und ergänzendem Lebenslauf.
ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
Gewichtung 25 % Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben;
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts;
- Planung des eigenen Vorgehens in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten.
QM-Konzept / Risikoanalyse
Durch den Anbieter ist eine Einschätzung der projektspezifischen Herausforderungen, Risiken und Chancen sowie dazugehöriger Massnahmen abzugeben.
ZK3: PREIS;
Gewichtung 40 % Bereinigte Angebotssumme
Erläuterungen:
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen der vorgegebenen Texte in den Angebotsunterlagen sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2021 und Ende 31.03.2026
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: Technische Leistungsfähigkeit EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Qualifikation Projektleiter und Bauleiter EK4: Verfügbarkeit Projektleiter und Bauleiter EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden.
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt, in welchem der Anbieter Projektierungs- und Bauleitungsleistungen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen) für die Sanierung einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen der bearbeiteten Projektteile von mindestens 1 Mio. CHF (exkl. MwSt.) erbracht hat. Der Anbieter muss diese Leistungen in den Phasen Ausschreibung/Offertvergleich/Vergabeantrag bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss nach NSG/NSV oder vergleichbaren Phasen erbracht haben und die Phasen müssen jeweils abgeschlossen sein. Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.
EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EK3: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER UND BAULEITER EK3.1 QUALIFIKATION PROJEKTLEITER Für den Projektleiter: 1 Referenzprojekt, in welchem die Person in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion Leistungen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen) für die Sanierung einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen der bearbeiteten Projektteile von mindestens 1 Mio. CHF (exkl. MwSt.) erbracht hat. Die Person muss diese Leistungen in den Phasen Ausschreibung/Offertvergleich/Vergabeantrag bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss nach NSG/NSV oder vergleichbaren Phasen erbracht haben und die Phasen müssen jeweils abgeschlossen sein. Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. EK3.2 QUALIFIKATION BAULEITER Für den Bauleiter: 1 Referenzprojekt, in welchem die Person in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion Leistungen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen) für die Sanierung einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen der bearbeiteten Projektteile von mindestens 1 Mio. CHF (exkl. MwSt.) erbracht hat. Die Person muss diese Leistungen in den Phasen Ausschreibung/Offertvergleich/Vergabeantrag bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss nach NSG/NSV oder vergleichbaren Phasen erbracht haben und die Phasen müssen jeweils abgeschlossen sein. Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.
EK4: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND BAULEITER Für den Projektleiter und den Bauleiter: Nachweis, dass Verfügbarkeit > die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. - Mindestverfügbarkeit des Projektleiters: 15 % im Jahr 2021 und 15 % im Jahr 2022 - Mindestverfügbarkeit des Bauleiters: 5 % im Jahr 2021 und 5 % im Jahr 2022 Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und an allfälligen Führungsaufgaben bis und mit 2022.
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.08.2020
bis
06.10.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschluss, Vorbefassung: Helbling Beratung + Bauplanung AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 4. Nachfolgende Firmen haben die Massnahmenprojekte resp. Ausführungsprojekte erarbeitet / begleitet oder Inspektionen / Kontrollmessungen / Monitoring durchgeführt und sind unter den nachfolgenden Bedingungen zum Verfahren zugelassen: - Basler & Hofmann AG - Synaxis AG - ewp AG - CSD Ingenieure AG - A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG - R. Brüniger AG - Stromplan AG - HBI Haerter AG - WSP W. Schefer + Partner Ingenieurbüro AG - AFRY Schweiz AG - Lombardi AG - TFB AG - Gruner AG - CES Bauingenieur AG - Andreas Steiger & Partner AG Die relevanten durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb beigefügt. Die Frist zur Einreichung eines Angebotes wird für alle Anbieter um 10 Tage verlängert. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obengenannten Firmen im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB). 5. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise zeitlich versetzt. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Teil 02 «Projektbeschrieb und Pflichtenheft», Kapitel 3.2). Der Anbieter kann mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgeben. Liegt eine Unternehmung als Einzelanbieterin oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten. 6. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. f, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, die Option «Anpassung / Ergänzung der Massnahmenprojekte und der Ausschreibungsunterlagen aufgrund des Projektreviews» nicht ausführen zu lassen. Ein durchsetzbarer Anspruch des Anbieters auf die Option besteht nicht. 8. Es findet keine Begehung statt. 9. Die Vergabe und Beauftragung der Leistungen erfolgt vorbehältlich der Finanzierung und Projektgenehmigung. 10. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen hat die Ausschreibung (Simap) Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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