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23.11.2020|Projekt-ID 208366|Meldungsnummer 1150047|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 23.11.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von N01, 090090, EP ReNe / Los 17 Notruftelefon, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingue,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

11.12.2020
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am18.12.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 11.12.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.01.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.01.2021, Ort:  Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N01, 090090, EP ReNe, EP Reusstal - Neuenhof / Los 17 Notruftelefon

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

090090

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311200 - Elektroinstallationsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Erneuerung der NT-Infrastruktur im Projektperimeter unter Verkehr:
- Umbau von Notrufsäulen (NRS) auf Mobilfunk, inkl. Umrüstung mit Solarpanel und Akku
- Umrüsten von SOS-Alarmkästen im Bereich des Tunnels Baregg / Überdeckung Neuenhof (d. h. Erschliessung über LWL-Kabel, Ersatz der Freisprechplatte, Einbau eines Feuerlöscher-Revisionsschalters, Umrüsten der integrierten Einbauleuchte auf LED-Technologie) sowie Umplatzieren eines einzelnen SOS-AK
- Anbindung der Notruftelefone über das WAN GE VIII in die übergeord. NT-Anlage
- Rückbau sämtlicher nicht mehr benötigten alten Anlageteile
- Durchführung und Protokollierung von Tests, Inbetriebnahme der neuen Anlagen
- Erstellung und Überarbeitung des RPH bis zur Genehmigung sowie DAW, inkl. Integration und Nachführung von bestehender, noch gültiger Unterlagen
- Mitarbeiterschulung / Instruktion
- Garantieleistung von 3 bis 5 Jahren
- Option: Pikett / Wartung während und nach der Garantiezeit

2.7 Ort der Ausführung

Der Projektperimeter umfasst die Nationalstrasse N01 zwischen der Verzweigung Birrfeld, km 91.000, und der Kantonsgrenze AG / ZH, km 104.630, auf Höhe des Anschlusses Dietikon.
Weitere Orte der Leistungserbringung sind: Rayon Aargau / Zürich (Sitzungen) sowie Standorte des Auftragnehmers.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

34 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Auszug aus Leistungsverzeichnis:
a) Pikett während und nach der Garantiezeit
b) Wartung während und nach der Garantiezeit

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: PREIS;  Gewichtung 50 % 
Bereinigte Angebotssumme 
ZK2: QUALITÄT DER AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN;  Gewichtung 40 % 
unterteilt in: 
ZK2.1: Technische Ausführung (Technischer Bericht); Gewichtung 20 % 
ZK2.2: Terminplan, Ablöse- und Inbetriebnahmekonzept; Gewichtung 15 % 
ZK2.3: Eignung verwendeter Materialien/Komponenten; Gewichtung 5 % 
ZK3: ORGANISATION, SCHLÜSSELPERSONEN UND RISIKOANALYSE;  Gewichtung 10 % 
ZK3.1: Projektorganisation, Ressourcen, Hilfsmittel; Gewichtung 5 % 
ZK3.2: Qualifikation Schlüsselpersonal; Gewichtung 5 % 
Erläuterungen:  PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.


BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen, ansonsten das Angebot ausgeschlossen werden muss.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 25.03.2021 und Ende 31.12.2023
Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.

TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN
Publikation 23.11.2020
Bezug der Angebotsunterlagen 23.11.2020 bis 18.01.2021
Begehung keine
Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 11.12.2020
Beantwortung der Fragen 18.12.2020
Eingabe des Angebotes 18.01.2021
Allfällige Verhandlungen keine
Voraussichtlicher Vergabetermin 25.02.2021
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 25.03.2021

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

CHF; 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der örtlichen Bauleitung.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.

BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument
«6 UNTERNEHMERANGABEN» (Kapitel 1.2.1).

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Subunternehmer

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

Eignungskriterien (EK) gemäss «6 UNTERNEHMERANGABEN» (Register 2), Auszug:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Als vergleichbar gilt: Ablösung von bestehenden Notruftelefoneinrichtungen innerhalb von Tunnelobjekten als auch auf offener Strecke im Bereich von National- oder Hochleistungsstrassen unter Verkehr. Es können auch 2 Referenzen unterschiedlicher Projekten für den geforderten Fachbereich mit ähnlicher Komplexität angegeben werden.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

EK3: ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSON
Für den Projektleiter und Baustellenchef (aus federführender Firma) ist 1 Referenzobjektüber abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus mindestens einem identischen Fachbereich. Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden oder aber bereits in den Referenzen der Firma aufgeführt sind. Als vergleichbar gilt: Ablösung von bestehenden Notruftelefoneinrichtungen innerhalb von Tunnelobjekten als auch auf offener Strecke im Bereich von National- oder Hochleistungsstrassen unter Verkehr. Es können auch 2 Referenzen unterschiedlicher Projekten für den geforderten Fachbereich mit ähnlicher Komplexität angegeben werden.

EK4: VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Der Anbieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen und seiner Stellvertreter > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten 3 Jahren gegeben ist. (Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.)

EK5: SUBUNTERNEHMER
Der Anbieter hat den Nachweis/Bestätigung zu erbringen, dass max. 70% der Leistungen über
Subunternehmern erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.11.2020  bis  18.01.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «0 DECKBLATT ANGEBOT FÜR BAUAUFTRÄGE» festgelegt.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU Succursale de Zofingue, à l'attention de  Gestion des projets centre,  Brühlstrasse 3,  4800  Zofingue,  Suisse,  Téléphone:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

N01, 090090, EP ReNe, projet de maintenance Reusstal – Neuenhof / Lot 17 Téléphones de secours

2.2 Description détaillée du projet

Rénov. de l’infr. de tél. de secours (TS) dans le périm. du projet sans inter. de la circ.:
- Raccordement de 14 bornes SOS à la tél. mob. et adaptations pour les panneaux solaires et les batteries
- Adaptation de 40 armoires SOS dans le secteur du tun. du Baregg/recouvr. de Neuenhof (raccord. par câbles FO, remplac. du poste tél. mains libres, instal. d’un interrupt. de rév. pour les extincteurs, adaptation des lampes encastrées à la techn. LED) et déplacement d’une armoire SOS
- Raccordement des TS à l’instal. TS générale via le WAN UT VIII
- Démontage des parties d’instal. qui n’ont plus d’utilité
- Réalisation et documentation de tests, mise en service des instal.
- Établissement et remaniement du cahier des charges de réalisation jusqu’à l’approbation et de la documentation de l’ouvrage exécuté (DAW), y c. intégration et mise à jour des doc. existants
- Formation des collaborateurs / Instruction
- Garantie: 3 à 5 ans
- Option: maintenance/permanence pendant et après la garantie

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  45311200 - Travaux d'installations électriques

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 18.01.2021
Remarques: L’offre (dossier d’offre) doit être remise sous forme papier en 2 exemplaires et sous forme électronique (sur CD, DVD ou USB) en un exemplaire. Remise par voie postale: Envoi par courrier A (date du cachet apposé par un bureau de poste suisse ou un bureau de poste étranger officiellement reconnu). Le soumissionnaire doit dans tous les cas pouvoir prouver que l’offre a été déposée dans les délais. Les offres soumises hors délai ne seront pas prises en considération. L’enveloppe doit comporter, en plus de la désignation du projet, l’indication "Ne pas ouvrir - dossier d’offre" bien en évidence. Remise en mains propres: En cas de remise en mains propres, l’offre doit être déposée à la loge de l’OFROU au plus tard à la date indiquée ci-dessus, pendant les heures d’ouverture (8h00 - 12h00 et 13h00 - 17h00, vendredi 16h30), contre remise d’un accusé de réception (adresse au point 1.2). Remise à une représentation diplomatique ou consulaire suisse à l’étranger: Les soumissionnaires étrangers peuvent déposer leur offre contre remise d’un accusé de réception à la représentation diplomatique ou consulaire suisse de leur pays, pendant les heures d’ouverture, au plus tard à la date mentionnée ci-dessus. Ils doivent alors envoyer l’accusé de réception à l’adjudicateur par courriel, au plus tard à la date indiquée. Les offres reçues par fax ou par courriel ne seront pas prises en compte.