Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.08.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Münsingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauabteilung Einwohnergemeinde Münsingen,
zu Hdn. von
Roland Mett, Thunstrasse 1,
3110
Münsingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 724 52 20,
E-Mail:
bauabteilung@muensingen.ch,
URL
www.muensingen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Entlastungsstrasse Nord, Ingenieurleistungen Phasen SIA 103/2020 Phasen 41 und 51 bis 53
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, | | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bührer + Dällenbach Ingenieure AG, Höchhusweg 6,
3612
Steffisburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 781'665.05 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die freihändige Vergabe der Ingenieurleistungen für Ausschreibung, Ausführungsprojekt, Ausführung und Inbetriebnahme (Phasen SIA 103/2020 Phasen 41 und 51 bis 53) erfolgt gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV an den bisherigen Auftragnehmer, weil die unabdingbare Gewährleistung der Kontinuität der Leistungserbringung, die hohe Komplexität bezüglich der Querung der SBB und dem Ortsbild von nationaler Bedeutung, dem Terminrahmen mit der Abhängigkeit zur Bahn, zur Sanierung der Ortsdurchfahrt und zum Ausbau der Strasseninfrastruktur im Bereich des Bahnhofs, der Zusammenarbeit mit bestimmten Fachspezialisten sowie eine nahtlosen Umsetzung der Überbauungsordnung mit Bauprojekt in die Ausschreibung und Realisierung das bisher angeeignete Wissen und die vorhandene Vernetzung des Planers erfordert.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.08.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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