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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1150953
03.09.2020|Projekt-ID 204524|Meldungsnummer 1150953|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  03.09.2020
Publikationsdatum Simap: 03.09.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sekundarschulanlage Lärchen Münchenstein / Ergänzung und Sanierung, Unterlagsböden

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45262321 - Estricharbeiten (Fußboden)
Baukostenplannummer (BKP): 281 - Bodenbeläge,
2810 - Estriche (Unterlagsböden)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Biollay Spezialbau AG, Rehhagstrasse 3,  3018  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 428'454.90 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.05.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1135901

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.09.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.