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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1151453
28.08.2020|Projekt-ID 204253|Meldungsnummer 1151453|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  28.08.2020
Publikationsdatum Simap: 28.08.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden, Werkhof,  zu Hdn. von Thomas Stirnemann, Mellingerstrasse 66,  5400  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 200 91 50,  E-Mail:  thomas.stirnemann@baden.ch,  URL www.baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Logistik Abfallsammlung 2022-2029

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Obrist Transport + Recycling AG, Industriestrasse 13,  5432  Neuenhof,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 460'040.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Angebot mit der besten Übereinstimmung mit den Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.05.2020
Meldungsnummer 1134791

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.07.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde ge-mäss Art. 24 ff. SubmD innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen An-trag und eine Begründung enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Vergabever-fügung und allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.