Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
03.09.2020 Publikationsdatum Simap: 03.09.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Zentrale Vergabestelle,
zu Hdn. von
Empfang/Direktion, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 246 Kälteanlagen / P2-19-026
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45331231 - Installation von kältetechnischen Anlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 246 - Kälteanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Alltech Installationen AG, Hofackerstrasse 40B,
4132
Muttenz,
Deutschland
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 667'805.00
bis 918'197.00
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlags-
kriterien an den Bieter mit dem bestem Preis-/ Leistungsverhältnis
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.06.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1141713
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.08.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabe-entscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an
gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerde-führenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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