Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SO
04.09.2020 Publikationsdatum Simap: 04.09.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband ARA Falkenstein
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband ARA Falkenstein,
zu Hdn. von
Enzo Cessotto, Fröschenlochstrasse 1,
4702
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
alex.benz@hunziker-betatech.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ausbau ARA Falkenstein, Gesamtplanerauftrag für die SIA Phasen 32-33, Folgeauftrag
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hunziker Betatech AG, Jurastrasse 19,
4600
Olten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 715'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Gesamtplanerauftrag für die Phasen Bauprojekt, Baubewilligung (SIA Phasen 32-33)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Im Auftrag des Zweckverbandes hat die Hunziker Betatech AG als Gesamtplanerin das Vorprojekt unter Miteinbezug aller Rahmenbedingungen wie Grosseinleiter, Anschluss-Option und Evaluation Reinigungsverfahren mit separater Entstickung für den Ausbau der ARA Falkenstein erarbeitet. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge, den vielen Abhängigkeiten und der gewählten Verfahrenskombination weist das Projekt Pilotcharakter auf und basiert auf firmeninternem Spezialwissen und langjähriger Zusammenarbeit mit dem ZV. Insbesondere aufgrund des Pilotcharakters und der bereits weit fortgeschrittenen Planung bestehen technische Besonderheiten, weshalb für den Folgeauftrag der weiteren Planungsphasen keine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Alternative ersichtlich ist. Der Verstand des ZV Falkenstein hat deshalb an der Sitzung vom 12.08.2020, in Anwendung von Art. 15 GöB den Zuschlag der Hunziker Betatech AG erteilt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.08.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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