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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1152567
02.09.2020|Projekt-ID 200151|Meldungsnummer 1152567|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.09.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich
Baubereich D,  zu Hdn. von Axel Pfrang, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  axel.pfrang@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ipw Klinik Schlosstal - Ersatz- und Ergänzungsbau (EEB), Wieshofstrasse 102, 8408 Winterthur, BKP 224 Flachdach- inkl. BKP 222 Spengler- und BKP 223 Blitzschutz- sowie BKP 288 Gärtnerarbeiten (Gebäude)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45215100 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Baukostenplannummer (BKP): 222 - Spenglerarbeiten,
223 - Blitzschutzanlagen,
224 - Bedachungsarbeiten,
2241 - Dichtungsbeläge Flachdächer,
2243 - Glaseinbauten in Flachdächern,
288 - Gärtnerarbeiten (Gebäude)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Mohn + Partner AG, Grafschaftstrasse 97,  8172  Niederglatt ZH,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'500'157.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.02.2020
im Publikationsorgan: ohne Angaben
Meldungsnummer 1120015

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.08.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.