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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1152855
04.09.2020|Projekt-ID 194111|Meldungsnummer 1152855|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.09.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Gebäudemanagement,  zu Hdn. von Alfred Zeller, Röntgenstrasse 17,  8087  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  zel@svazurich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Aktenvernichtung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rhenus Data Office AG, Wiesendamm 4,  4057  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'650.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Erfüllt alle Kriterien der Schutzklasse 3 und der Sicherheitsstufe P5 gemäss DIN-Norm 66399.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.12.2019
Meldungsnummer 1098159

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.09.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Der Zuschlag erfolgt schriftlich mittels Verfügung.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.