Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.10.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude,
zu Hdn. von
Christian Albrecht, Reiterstrasse 11,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 34 11,
E-Mail:
info.agg@be.ch,
URL
www.be.ch/agg
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Leitung Immobilienmanagement a.i.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: RB Baumgartner AG, Höhenweg 14,
3053
Münchenbuchsee,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 250'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf Art. 7, Abs. 3, lit. f ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.02.2020
4.4 Sonstige Angaben- Der für den Bereich IM verantwortliche Co-AV hat das AGG per anfangs November 2019 verlassen. In Folge der Dringlichkeit der anstehenden Themen im Bereich Immobilienmanagement wurde die Leitung des Bereichs Immobilienmanagement befristet durch die BR Baumgartner AG extern besetzt. Weil bis im Frühjahr 2020 keine neue Führung für end Bereich Immobilienmanagement rekrutiert wurde und zwischenzeitlich der Entscheid gefallen ist, zuerst die Stelle des Amtsvorstehers zu besetzen, wurde beschlossen das Mandat für die Leitung Immobilienmanagement a.i. zu verlängern. Der Auftragswert insgesamt übersteigt den Schwellenwert des offenen bzw. selektiven Verfahrens (gemäss Interkantonale Vereinbarung des öffentlichen Beschaffungswesen Anhang 2 IVöB, Art. A2-1). Die Verlängerung des Auftrags erfolgt aus folgenden Gründen trotzdem im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen(ÖBV, BSG731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn Erweiterungen bereits erbrachter Leistungen des ursprünglichen Anbieters vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die temporäre Besetzung aufgrund der Komplexität der Geschäfte und der dadurch bedingten langen Einarbeitungsdauer nicht sinnvoll und kostengünstiger durch eine andere Person wahrgenommen werden kann.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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