Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 25.09.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- armasuisse
Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Frequenz Monitoring System FMS, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.10.2020
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum auf simap.ch bis spätestens am 20.10.2020 zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen.
Die Fragen werden im Frageforum auf simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 04.11.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: - Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. - Abgabezeiten beim Rampenmanagement: Mo – FR, 07:00 – 12:00 13:00 – 15:00 (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden). - Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Betreff "Frequenz Monitoring System FMS", an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.11.2020, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Frequenz Monitoring System FMS
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- ar-244.6-16
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Grundauftrag
- Softwareapplikation FMS für die Laufzeit von 10 Jahren - Schulung der Operator und Administratoren
2.7 Ort der Lieferung- Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Zukunftstrasse 44 2503 Biel
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2021, Ende: 31.03.2031
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Ziffer 2.9
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: - Option 1: Nutzungsverlängerung FMS für maximal weitere 5 Jahre
- Option 2: Ausbau und weitere Lebenswegkosten FMS - Option 3: Werterhaltung FMS
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung und Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die unter Ziffer 1.2 angegebene Adresse mitzuteilen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Gesamtverantwortung Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E5 Projektsprache Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, das Projekt über die gesamte Mandatsdauer in deutscher oder englischer Sprache (Wort und Schrift) abzuwickeln.
E6 Referenzen Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Funktionsumfang und Komplexität vergleichbar sind. Der Anbieter muss eine Referenz angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2018 erbracht hat.
E7 Qualitätsmanagementsystem Der Anbieter verfügt über ein bereits vorhandenes, gültiges Qualitätsmanagementsystem gemäss ISO 9001 oder ein mindestens gleichwertiges Zertifikat oder Handbuch.
E8 Testapplikation bei Angebotsabgabe Der Anbieter bestätigt, die kostenlose Lieferung einer Testapplikation (Lizenz) zusammen mit dem Angebot.
E9 Gesetzliche Grundlagen Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche geltenden schweizerischen Vorschriften einhält: - Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) vom 9. Dezember 2011 (Stand am 1. April 2018), SR 172.010.58 - Weisungen des Bundesrats über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WisB) vom 16. Januar 2019 - IT-Leitfaden für Lieferanten (Informationen für Offertsteller und Lieferanten von Fachanwendungen, Ausgabe Dezember 2017, Version 4.1), Beilage 1.3
E10 Handbuch der Applikation Der Anbieter bestätigt, dem Auftraggeber das Handbuch der Applikation abzugeben.
E11 Vertragsentwurf Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0 inkl. der QIAV gemäss Beilage 4.1 und exkl. der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware des Bundes.
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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