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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1155487
25.09.2020|Projekt-ID 204608|Meldungsnummer 1155487|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SH  25.09.2020
Publikationsdatum Simap: 25.09.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Stadt Schaffhausen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Schaffhausen
vertreten durch das Hochbauamt,  zu Hdn. von Thomas Hess, Münstergasse 30,  8200  Schaffhausen,  Schweiz,  Telefon:  052 632 53 74,  E-Mail:  thomas.hess@stsh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung und Erweiterung Schulanlage Kreuzgut, Planersubmission

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen,
71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
491 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Berger Hammann Architekten AG, Konradstrasse 30,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'094'278.95 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.05.2020
Meldungsnummer 1136085

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.09.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen ab Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen beim Obergericht Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Frauengasse 17 schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.