Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.10.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N04, 080210 EP KüBru, Bauherrenlabor, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N04, 080210 EP KüBru, Bauherrenlabor, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 02.11.2020
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 06.11.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.11.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.11.2020 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.11.2020, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N04, 080210, EP Küssnacht-Brunnen/ Bauherrenlabor Abschnitt 01 + 03
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 080210
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71900000 - Labordienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Bauherrenlabor (BHL) ist eine Stabsstelle der Bauherrschaft in Fragen von Labor- und Materialprüfungen:
Das BHL führt Materialkontrollen im Auftrag der Bauherrschaft durch, wie z.B.: •Prüfungen an Bauwerken •Prüfungen an bitumenhaltigen Materialien und Schichten •Prüfungen an Beton, Mörtel, Oberflächenschutzsystemen und Versiegelungen •Prüfungen an Injektionsgut und Fugendichtstoffen •Probenentnahmen und -bearbeitung •Zustandserfassung von Betonbauwerken, Betonbelägen und Mauerwerken Das BHL unterstützt und berät die Bauherrschaft im Zusammenhang mit der Durchführung von Materialkontrollen sowie bei der Interpretation von Ergebnissen und der Definition von allfälligen Massnahmen. Das BHL ist für die Umsetzung, Überwachung und Kontrolle der vom Bauherrn definierten Massnahmen im Zusammenhang mit Materialkontrollen durch den Unternehmer verantwortlich. Das BHL erstellt Prüfberichte und das Reporting gemäss Vorgaben Auftraggeber während der Realisierung.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Abschnitt 01; AS Küssnacht – AS Arth
Abschnitt 03; AS Goldau – AS Schwyz Sitzungen in der ASTRA Filiale Zofingen und vor Ort (Baubüros)
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS;
Gewichtung 80% - Bereinigte Angebotssumme
ZK2: QUALITÄT DER REFERENZEN;
Gewichtung 20% -Laborverantwortlicher, welcher die Ausseneinsätze plant und die Labortätigkeiten überwacht. Ein Referenzprojekt der Person über abgeschlossene Arbeiten in vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Erläuterungen:
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 10.01.2021 und Ende 15.12.2021
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN Publikation 14.10.2020 Bezug der Angebotsunterlagen 14.10.2020 Begehung keine Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 02.11.2020 Beantwortung der Fragen 06.11.2020 Eingabe des Angebotes 23.11.2020 Allfällige Verhandlungen keine Voraussichtlicher Vergabetermin 18.12.2020 Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 25.01.2021
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der Bauherrenunterstützung / örtliche Bauleitung.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
(Evtl. bei Bauleistungen) Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument Unternehmerangaben 1.2.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Referenz der Unternehmung E2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit E3: Nachweis der Akkreditierung des Labors E4: Referenz des Laborverantwortlichen
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EIGNUNGSKRITERIUM 1: REFERENZ DER UNTERNEHMUNG •EK1: Ein (max.2)Referenzprojekt(e) des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, Honorarvolumen des Anbieters (bei Bietergemeinschaften mit Angabe des Leistungsanteils des Anbieters), ausgeführte Arbeiten/Leistungen des Anbieters und Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
EIGNUNGSKRITERIUM 2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT •EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EIGNUNGSKRITERIUM 3: NACHWEIS DER AKKREDITIERUNG DES LABORS •EK3: Für den Anbieter: Nachweis der Akkreditierung des Labors nach Norm ISO/IEC 17025 im offiziellen SAS-Verzeichnis des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft SECO
EIGNUNGSKRITERIUM 4: REFERENZ DES LABORVERANTWORTLICHEN •EK4: Referenz des Laborverantwortlichen, welcher die Ausseneinsätze plant und die Labortätigkeit überwacht. Ein (max. 2) Referenzprojekt(e) der Person über abgeschlossene Arbeiten in vergleichbarer Kompexität und aus dem gleichen Fachbereich.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.10.2020
bis
22.11.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2020 und nach einem Abgleich der im Jahr 2021 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt. 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt. 6. Das Bauherrenlabor darf nicht mit dem zukünftigen Baumeister der Abschnitte 1 und 3 als beauftragtes Baulabor für diese Abschnitte in einem Vertragsverhältnis stehen. 7. Ausschluss, Vorbefassung: Die INGE A4SZ (Jauslin Stebler AG, B+S AG, Locher Ingenieure AG) und F. Preisig AG sowie Firmen, an welchen die genannten Unternehmungen Beteiligungen haben, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB (gilt nur für Dienstleistungsauftrag) / sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Dienstleistungen (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|