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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1156549
29.09.2020|Projekt-ID 210080|Meldungsnummer 1156549|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.09.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern Nationalstrassenbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern
Nationalstrassenbau,  zu Hdn. von Cédric Latscha, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 35 53,  E-Mail:  cedric.latscha@be.ch,  URL www.bve.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N5, Umfahrung Ligerz und Twann, Teilprojekt Twanntunnel (TW3)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: B+S AG, Weltpoststrasse 5,  3000  Bern 15,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 301'651.50 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Gesamtwert der Nachträge 1 und 2 beträgt mehr als die Hälfte des ursprünglichen Auftrags und übersteigt den Schwellenwert für die Vergaben nach freihändigem Verfahren. Es handelt sich um Ergänzungen bereits vom Anbieter erbrachten Leistungen. Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe e der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV, BSG 731.21) wird der Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.09.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.