Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.09.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Daniel Metzger, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 319 25 53,
E-Mail:
daniel.metzger@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ewz Netze Smart Meter Rollout (o2m), Personalverleih 2020 – 2021 inkl. Optionen für die Jahre 2022 – 2028
-
Los-Nr:
2, 3, 6
- Kurze Beschreibung: Technische/r Projektmitarbeiter/in Meter Communication, Technische/r Projektmitarbeiter/in WFM Systeme, Administrative/r Projektmitarbeiter/in Frontoffice Netzkundenanliegen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TELSEC ESS Schweiz AG, Leuholz 10b,
8855
Wangen SZ,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'633'600.00 ohne MWSt. Bemerkung: Totalpreis pro Jahr.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.06.2020
Meldungsnummer
1137923
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.09.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Die Anbieter wurden am 29. September 2020 schriftlich informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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