Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.09.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Nicht öffnen - Offertunterlagen N06.36 - EP Rubigen - Thun Nord - BSA Los 16 - NS + Installation», Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N06.36 080295 - EP Rubigen - Thun Nord - BSA Los 16 - NS + Installationen (ID 3237)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen, | | 45316000 - Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen, | | 45317000 - Sonstige Elektroinstallationsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kummler + Matter EVT AG, Freiburgstrasse 593,
3172
Niederwangen b. Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'119'071.95 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte insbesondere durch den günstigsten Preis sowie durch eine gute Projektorganisation.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.05.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1136883
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.08.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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