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23.10.2020|Projekt-ID 210126|Meldungsnummer 1156677|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 23.10.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-PTF,  zu Hdn. von Hans-Peter Lüthi, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 517 30 66,  E-Mail:  hans-peter.luethi2@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-PTF
Vermerk: "Paketdienstleistungen National" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Hans-Peter Lüthi, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 517 30 66,  E-Mail:  hans-peter.luethi2@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.11.2020
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 11.11.2020 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 11.12.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

16.12.2020, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Paketdienstleistungen National

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Zur Unterstützung und Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigt die SBB einen Paketdienstleister welcher die Abholung, den Transport sowie die Zustellung der Paketsendungen bei internen und externen Stellen sicherstellt.

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Paketdienstleistungen im Gebiet Schweiz und Fürstentum Liechtenstein an Geschäfts- und Privatkunden.

Der Dienstleistungsumfang beinhaltet auch die Aufgabe von Sendungen an Shops der Firma sowie Domizilabholungen und -zustellungen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Schweiz und Fürstentum Lichtenstein

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.07.2021, Ende: 30.06.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziffer 2.9

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die SBB ist berechtigt eine Option zur Verlängerung um 3 mal 1 Jahr einzulösen.

2.10 Zuschlagskriterien

1 PREIS  Gewichtung 60% 
1.1 Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten  Gewichtung 60% 
2 GESAMTKONZEPT  Gewichtung 18% 
2.1 Produktionskonzept  Gewichtung 12% 
2.2 Abrechnung, Reporting, Online Tool  Gewichtung 6% 
3 LIEFERTREUE  Gewichtung 5% 
3.1 Liefertreue  Gewichtung 5% 
4 UMWELT  Gewichtung 13% 
4.1 Allgemeiner Umgang mit Umweltthemen  Gewichtung 6% 
4.2 Nachhaltige Transporte  Gewichtung 7% 
5 AKZEPTANZ VERTRAGSVORLAGE  Gewichtung 4% 
5.1 Akzeptanz der Vertragsvorlage  Gewichtung 4% 
Erläuterungen:  Weitere Details sind in Ziffer 4.5 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Ziffer 2.6 der Publikation und Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.07.2021 und Ende 30.06.2024
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen)

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.)

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen), sowie Ziffer 4.5 der vorliegenden Publikation betreffend "ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG"

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:
- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.
- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.
- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.
- Der Anbieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.
- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.
- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1 Termineinhaltung und Auftragserfüllung
1.1 Fachkompetenz
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.

2 Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit
2.1 Abdeckung
- Zustellungen und Abholungen beim Kunden schweizweit.
- Pakettransporte in der ganzen Schweiz und Liechtenstein.

2.2 Pakete: Mindestmasse und -Gewicht
Folgende Mindestmasse und -gewichte sind zu transportieren:
- Pakete bis mind. 30 kg, mind. 100 cm 60 cm x 60 cm.
- Pakete Sperrgut bis mind. 30 kg und mind. Länge 220 cm, mind. Gurtmass 400 cm (2 x Höhe + 2 x Breite + 1 x längste Seite). -Vereinzelte übergrosse und / oder unverpackte Sendungen, zB Velo, Ski, Kinderwagen, Rollstühle, Koffer etc

2.3 IT Anbindung, Track & Trace
Der Datenaustausch erfolgt über eine generische SOAP-Webservice Schnittstelle mit Übermittlung in XML Dokumenten. Sendungen müssen über verschiedene SBB Tools mit verschiedenen Rechnungsreferenzen erfasst werden können. Barcodes müssen selbständig gedruckt werden können. Der Anbieter beschreibt innerhalb seines Konzeptes (max. 2 A4 Seiten) seine Infrastruktur und erklärt sich für die geforderte IT-Anbindung und Track & Trace bereit.

2.4 Datenschutz
Die Datenverarbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau statt (Staatenliste des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖP).
Link: https://www.edoeb.admin.ch/dam/edoeb/de/dokumente/2017/04/staatenliste.pdf.download.pdf/staatenliste.pdf

2.5 Call Center Erreichbarkeit
Der Anbieter bestätigt schriftlich die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit des Call Centers Montag – Freitag zu Bürozeiten.

2.6 Transportboxen mit Deckel aus Hartplastik und Gitterwagen
Ausreichende Anzahl Transportboxen mit Deckel aus Hartplastik und Gitterwagen verfügbar

3 Genügende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
3.1 Bonität, Handelsregisterauszug
3.2 Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3 Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Erfolgsrechnung
3.5 Versicherung / Betriebshaftplicht

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind (z. B: Privatkunden, sensible Güter, Fixtermine, Dispositionsfähigkeit) inkl. Umsatz und Liefertreuewerte.
Die Projekte müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5A) dass die geforderte Abdeckung erbracht werden kann.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5B) dass die geforderten Kriterien erfüllt werden können.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Unterzeichnete Bestätigung (Teil 5C) dass die geforderten Kriterien erfüllt werden können.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5D) dass die Datenverarbeitung in einem Land mit angemessenen Datenschutzniveau gemäss EDÖP Länderliste erbracht werden kann.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5E) dass die geforderte Erreichbarkeit des Call Centers erbracht werden kann.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.6
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5F) dass die geforderte Anzahl zur Verfügung gestellt werden kann.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 11.12.2020
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.10.2020  bis  11.12.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Projekttitel der Beschaffung" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.

ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.