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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1158313
09.10.2020|Projekt-ID 205444|Meldungsnummer 1158313|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.10.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Grün Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Grün Stadt Zürich,  zu Hdn. von Petra Schröder, Beatenplatz 2,  8001  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  petra.schroeder@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beckenhof, Instandsetzung Parkanlage, Landschaftsarchitektur

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen,
92522000 - Dienstleistungen im Bereich Denkmalschutz
Baukostenplannummer (BKP): 496 - Landschaftsarchitekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Steffen Osoegawa, Albisriederstrasse 34,  8003  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 225'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste Gesamtpunktzahl

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.06.2020
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1138953

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.10.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Mitteilung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.