Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
14.10.2020 Publikationsdatum Simap: 14.10.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrum für Labormedizin ZLM
Beschaffungsstelle/Organisator: Zentrum für Labormedizin ZLM Humanmedizinische Mikrobiologie,
zu Hdn. von
Günter Dollenmaier, Frohbergstrasse 3,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 93 51,
Fax:
+41 58 580 95 30,
E-Mail:
guenter.dollenmaier@zlmsg.ch,
URL
www.zlm.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Automatisierte Hochdurchsatz PCR-Plattform
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Abbott AG, Diagnostics Division, Neuhofstrasse 23,
6341
Baar,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Zentrum für Labormedizin betreibt eine Automationslösung für die Präanalytik vom Typ DxA 5000 des Herstellers Beckmann. Die Möglichkeit der Einbindung des Beschaffungsgutes in diese Automationslösung ist nur für das System des berücksichtigten Anbieters vorgesehen und daher alternativlos.
Weitere Zuschlagskriterien sind die Verfügbarkeit des Gesamtsystems sowie die Möglichkeit der kontinuierlichen Beladung (random access).
Es kommt daher der Ausnahmegrund gemäss Art. 16 Abs. 1 Satz d) sowie Satz g) VÖB zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.10.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Entweder:
Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel. (falls der Zuschlag den Anbietern bereits mit anfechtbarer Verfügung eröffnet wurde)
oder:
Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde)
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