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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1159965
30.10.2020|Projekt-ID 199161|Meldungsnummer 1159965|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.10.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b704-15) BASPO, 4. Etappe Erweiterung des Sportzentrums Tenero (CST) mit dem Bau einer Turnhalle, der Fertigstellung des Campingplatzes und der Erweiterung des Parkplatzes. BKP 358
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Spülmaschinen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39221000 - Kücheneinrichtungen,
39713100 - Geschirrspülmaschinen
Baukostenplannummer (BKP): 358 - Kücheneinrichtungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
103 - Kostengrundlagen,
111 - Regiearbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Electrolux Professional AG, Allmendstrasse 28,  6210  Sursee,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 88'046.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.04.2020
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer 1116695

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.10.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.