Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.11.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG / F41 / Beschaffung,
zu Hdn. von
CC-WTO - Projekt «WTO-ATT», Wankdorfallee 4,
3030
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto-att@post.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Abendtaxi Thusis (WTO-ATT)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60130000 - Personensonderbeförderung (Straße) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gaudenz AG, Hauptstrasse, 1B, 1B,
7440
Andeer,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 21.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der oben aufgeführte Wert entspricht der bewerteten gewichteten Pauschale für die Bereitstellung der Fahrzeuge, sofern eine Fahrt nicht durchgeführt wird. Weiter wurde der Preis pro gefahrenem Kilometer für ausgeführten Fahrten bewertet, CHF 2.75.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Den nicht berücksichtigten Anbietern werden die Gründe in einem Schreiben individuell erläutert.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.08.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1137777
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.10.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|