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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1160563
30.10.2020|Projekt-ID 205275|Meldungsnummer 1160563|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.10.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindewerke Fällanden
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindewerke Fällanden,  zu Hdn. von Jetish Haliti, Schwerzenbachstrasse 10,  8117  Fällanden,  Schweiz,  Telefon:  043 355 35 67,  Fax:  -,  E-Mail:  jetish.haliti@faellanden.ch,  URL www.werke-faellanden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Präqualifikation EWF Netzdienstleistungen 2021-2024
Los-Nr: 3
Kurze Beschreibung: Pikettdienst + Fahrzeuge + Einsatzpauschalen (ohne Verpflichtung alle Stunden zu beziehen)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Dreikönigstrasse 18,  8002  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'987.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.06.2020
Meldungsnummer 1138389

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.10.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.