Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.10.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude,
zu Hdn. von
Portfoliomanagement Abt. AGG-IM-B, Reiterstrasse 11,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 34 11,
Fax:
031 633 34 60,
E-Mail:
info.agg@be.ch,
URL
www.be.ch/agg
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Nutzerausbauten für Weiterbildungsangebote der BFH, SIP (Swiss Innovation Park), Biel
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 3 - Betriebseinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SIP Swiss Innovation Park, Aarbergerstrasse 46,
2504
Biel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'400'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Neubau des SIP(Swiss Inovation Park) ist ein hoch technisiertes Gebäude für Forschung und Entwicklung. Die Nutzerausbauten bedingen die Anbindung an die Gebäudetechnik sowie an weitere spezifische Systeme. Infolge dieser zahlreichen Schnittstellen in Verbindung mit Mess- und Regeltechnik, Betriebsoptimierungen und Gewährleistungen müssen die Nutzerausbauten durch den Gebäudeersteller ausgebaut werden.
Gestützt auf Art. 7, Abs. 3, Ziff. (c) ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.07.2020
4.4 Sonstige Angaben- Der Zuschlag erfolgte unter Vorbehalt der Genehmigung des finanzkompetenten Organs.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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