Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.10.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Roland Bärtschi, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0583272727,
E-Mail:
roland.baertschi2@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sicherheitsdelegierter
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Los 1 Sicherheitsdelegiert zur Unterstützung des Ingenieur Bau
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte, | | 71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Securitrans, Public Transport Security AG, Bubenbergplatz 10,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 684'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag hat das wirtschaftlich beste Angebot erhalten. Die Zuschlagsempfängerin überzeugte mit einem guten Preis, sehr guter Erfahrung und Verfügbarkeit und einem überzeugenden Interview.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.07.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1147641
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.10.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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