Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
05.11.2020 Publikationsdatum Simap: 05.11.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Zentrale Vergabestelle,
zu Hdn. von
Empfang Direktion, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission Kollektive-Krankentaggeldversicherung, Unfallversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherung
-
Los-Nr:
3
- Kurze Beschreibung: Betriebs-Haftpflichtversicherung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66516000 - Haftpflichtversicherungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach,
8085
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 588'000.00
bis 672'000.00
Bemerkung: inkl. eidg. Stempel
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.08.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1148381
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.10.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich
Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, ist kostenpflichtig.
|