Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.11.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband ARA Zimmerberg
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband ARA Zimmerberg,
zu Hdn. von
Andy Fellmann, Dorfstrasse 10,
8800
Thalwil,
Schweiz,
E-Mail:
andy.fellmann@thalwil.ch,
URL
www.ara-zimmerberg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ARA Zimmerberg Honorar Ausführung und Bauleitung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hunziker Betatech, Bellariastrasse 7,
8002
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 10'500'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Kredit Urnenabstimmung 27.09.2020 erteilt
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Für die weitere Projektierung und die Bauleitung wird aus Gründen der Komplexität der Anlage und der Bauphasen, der Auflagen des AWEL, des Terminablaufs, der Kontinuität, des Wissenserhalts in diesem prototypähnlich hochspezialisierten Projekt, der Qualitätssicherung und zur Zeit- und Kostenersparnis die gleiche Ingenieurgemeinschaft beauftragt, die bereits die Projektierungsphase bearbeitet hat. Die Vorkenntnisse müssen lückenlos weiter genutzt werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.10.2020
4.4 Sonstige Angaben- Zuschlag Betriebskommission ARA vom 28.10.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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