Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.11.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Hausen am Albis
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Hausen am Albis,
zu Hdn. von
Thomas Hunziker, Zugerstrasse 10,
8915
Hausen am Albis,
Schweiz,
E-Mail:
thomas.hunziker@hausen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Wasserleitung und Ringschluss, Ebertswil bis Wesenmatt
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ernst Höhener AG, Alter Schulhausweg 9,
8912
Obfelden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 660'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. 93 Punkte
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.07.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1146837
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.09.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 11
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die in 2facher Ausführung einzureichende Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen, sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
|