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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1162843
09.11.2020|Projekt-ID 207504|Meldungsnummer 1162843|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.11.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Hausen am Albis
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Hausen am Albis,  zu Hdn. von Thomas Hunziker, Zugerstrasse 10,  8915  Hausen am Albis,  Schweiz,  E-Mail:  thomas.hunziker@hausen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Wasserleitung und Ringschluss, Ebertswil bis Wesenmatt

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
223 - Belagsarbeiten,
211 - Baugruben und Erdbau,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ernst Höhener AG, Alter Schulhausweg 9,  8912  Obfelden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 660'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. 93 Punkte

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.07.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1146837

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.09.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die in 2facher Ausführung einzureichende Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen, sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.