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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1162857
11.11.2020|Projekt-ID 204357|Meldungsnummer 1162857|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.11.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr/Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr, Mühlegasse 18/22,  8021  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 411 88 01,  E-Mail:  dav-beschaffung@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Signalisation in der Stadt Zürich
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Signalisationstafeln mit entsprechendem Montagezubehör gemäss Leistungsverzeichnis für die Werterhaltung.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34992200 - Verkehrsschilder

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Korrekte Adresse: Industriestrasse 5, 7402 Bonaduz
Name: Jörimann Stahl AG, Walenseestrasse 34,  8880  Walenstadt,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 513'470.52 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.05.2020
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1135175

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.10.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.