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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1163107
11.11.2020|Projekt-ID 207407|Meldungsnummer 1163107|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.11.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,  zu Hdn. von Marianne Zürcher, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 77 35,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wangen a.A., Weiterentwicklung Waffenplatz, Submissionspaket 3
Beschaffungs-Nr 4
Kurze Beschreibung: Installationen von Stark- und Schwachstrominstallationen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 232 - Starkstrominstallationen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ETAVIS Beutler AG, Buchmattstrasse 5,  3400  Burgdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'319'074.55 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Auf Grund der Auswertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde der Auftrag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.07.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1146585

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.10.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.